Ihre Fragen unsere Antworten

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Wie viel kostet ein Coaching bzw. eine Beratung?

Das kommt ganz darauf an, welche Form der Hilfe Sie benötigen um Ihr Problem zu lösen oder wünschen. Wenn Sie uns eine Anfrage schicken, kann ich dies besser einschätzen und Ihnen sagen, mit welcher Investition Sie kalkulieren können.

Muss ich für eine Anfrage etwas bezahlen?

Nein, diese ist kostenfrei und unverbindlich. Gerne möchte ich erst einmal prüfen, wie ich mit meinem Team Ihnen genau helfen kann! Schreiben Sie mich gerne an.

Warum sollte ich mich für Sie entscheiden?

Im Internet findet man zahlreiche Coaches und Consultants, jedoch konzentrieren sich die meisten entweder auf den Online- oder den Offlinebereich. Ich verbinde beide Welten, wodurch sicher gestellt wird, dass Sie auch noch morgen erfolgreich sind.

Ist ein Coaching & Beratung auch für uns wichtig?

Das kann ich Ihnen erst beantworten, sobald ich Sie und Ihr Unternehmen kennengelernt habe. Grundlegend kann man jedoch sagen, dass Beratung für jedes Unternehmen wichtig ist. Denn jede Firma ist gezwungen, Prozesse zu hinterfragen um auch in Zukunft erfolgreich zu sein.

  • Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen)
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. (Unternehmen in Schwierigkeiten)

 Unternehmen müssen der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen!

Das beauftragte Beratungsunternehmen muss beim BAFA registriert sein, und die Rechnungsstellung erfolgt durch dieses Unternehmen.

Für die Durchführung der Beratung dürfen auch Mitarbeiter oder Externe eingesetzt werden, die nicht selber beim BAFA registriert sein müssen. Das beauftragte Beratungsunternehmen ist aber dafür verantwortlich, dass nur ausreichend qualifizierte Berater eingesetzt werden, und diese dürfen nicht vom BAFA wegen Unzuverlässigkeit gesperrt sein.

Aufgrund des massiven Bearbeitungsstaus beim BAFA ist es auch möglich Berater, die aktuell noch auf ihre BAFA ID warten, zu beauftragen.

Wir sind als BAFA Berater registriert und verfügen über die entsprechenden Qualifikationen. Somit sind unsere Beratungsmandate grundsätzlich durch das BAFA förderfähig.

Die endgültige Entscheidung, in welcher Höhe Ihr Beratungsauftrag förderfähig ist, wird durch das BAFA entschieden.

Wenn die Fördervoraussetzungen für das geplante Beratungsprojekt erfüllt sind, unterstützen wir sie gerne bei der Antragsstellung.

Allgemeine Beratung:
Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Spezielle Beratung:
Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, …

  • die von Frauen geführt werden.
  • von Migrantinnen oder Migranten geführt werden.
  • von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden.
  • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund beitragen.
  • zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung beitragen.
  • zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen.
  • zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.
  • zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit beitragen.
  • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.

Unternehmen in Schwierigkeiten:
Unternehmen in Schwierigkeiten können eine Förderung erhalten für eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.

Zusätzlich können Unternehmen in Schwierigkeiten zur Vertiefung der Maßnahmen einer Unternehmenssicherungsberatung eine weitere Folgeberatung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert werden.

Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA. Eine der Leitstellen prüft den Antrag  und informiert den Antragsteller (per Post) über das Ergebnis.

Jetzt darf ein Beratungsvertrag unterschrieben und mit der Beratung begonnen werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.

Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten, die einen Förderzuschuss für eine Unternehmensberatung beantragen möchten, müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner ihrer Wahl führen

Bestandsunternehmen können – müssen aber nicht – ein solches Gespräch führen.

Nach Durchführung der Beratung muss innerhalb der 6-Monats-Frist ein Verwendungsnachweis online über die Antragsplattform des BAFA eingereicht werden. Der Antragsstellende muss im Rahmen des Förderverfahrens die Zahlung der Beratungskosten in voller Höhe nachweisen.

Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach abschließender Prüfung durch das BAFA.

Die zu ergreifenden Maßnahmen und Handlungsempfehlungen einschließlich detaillierter Anleitungen zur Umsetzung in die betriebliche Praxis sind vom Beratungsunternehmen im Beratungsbericht nachvollziehbar darzustellen.

Erst wenn der Antragsteller das Schreiben zur Inaussichtstellung der Förderung in den Händen hält, darf  mit der Beratung begonnen werden.

Aktuell kommt es aufgrund der hohen Nachfrage leider zu verlängerten Bearbeitungszeiten seitens des BAFA